Änderung Kommunalabwasserrichtlinie

Änderung der Kommunalabwasserrichtlinie

Das EU-Parlament und der Ministerrat haben sich am 29. Januar im Trilogverfahren auf die Details der Änderung der Kommunalabwasserrichtlinie geeinigt. Vorbehaltlich der noch ausstehenden Bestätigungen im EU-Parlament und im Ministerrat wird die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie voraussichtlich bis Ende April dieses Jahres veröffentlicht und inkrafttreten. Bereits 2026 müssen dann die EU-Mitgliedstaaten der EU-Kommission nationale Umsetzungsprogramme übermitteln. 

 Ergebnisse. 

  • Einführung der 4. Reinigungsstufe für Spurenstoffe auf kommunalen Kläranlagen, die zeitlich gestaffelt bis 2045 vollzogen werden soll  
  • Das gilt für alle Anlagen > 150.000 Einwohnerwerten (EW) sowie für bestimmte Anlagen über 10.000 EW  
  • Ambitionierte Vorgaben zur Reduktion von Stickstoff und Phosphor im Abwasser bis 2039 bzw. 2045  
  • Erweiterte Herstellerverantwortung kommt: Verursacher müssen zahlen: mind. 80 Prozent der vollen Kosten für Ausbau und Betrieb von 4. Reinigungsstufen getragen werden; weitere 20 Prozent sollen durch nationale Finanzierung erfolgen  
  • Betrachtet werden Hersteller von Arzneimitteln und Körperpflegeprodukte – muss im nächsten Schritt national umgesetzt werden  
  • Wiederverwendung von geklärtem Abwasser soll durch die Mitgliedsstaaten gefördert werden, wo dies möglich ist.  
  • Gilt insbesondere in wasserarmen Gebieten und für alle Zwecke, wenn dies keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit hat 

Insbesondere die Herstellerverantwortung stellt einen echten Paradigmenwechsel dar. 

Dr. Juliane Thimet

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