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Abwasserrichtlinie: für die vierte Reinigungsstufe müssen die Verursacher 80 Prozent der Kosten tragen

Am 29.01.2024 haben das EU-Parlament und der Rat eine Einigung über die novellierte Kommunalabwasserrichtlinie (UWWTD) erzielt.

Darin heißt es, dass die Hersteller mindestens 80 Prozent der Kosten für eine vierte Behandlungsstufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus kommunalem Abwasser tragen müssen. Die restlichen Kosten sollen durch eine nationale Finanzierung ergänzt werden, vor allem um Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, Erschwinglichkeit und Zugänglichkeit, insbesondere von Arzneimitteln, zu vermeiden.

Damit soll im Einklang mit dem Verursacherprinzip eine erweiterte Herstellerverantwortung für Humanarzneimittel und kosmetische Mittel eingeführt werden. Bis 2045 wird eine zusätzliche Behandlung zur Entfernung eines breiten Spektrums von Mikroverunreinigungen für alle Anlagen mit mehr als 10.000 Einwohnerwerten (EW) vorgeschrieben sein.

Ziel der neuen Regeln für die Sammlung, Behandlung und Ableitung von kommunalem Abwasser ist der Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit. Eine Zweitbehandlung, das heißt die Entfernung biologisch abbaubarer organischer Stoffe, soll bis 2035 in allen Gemeinden mit mind. 1.000 EW von kommunalem Abwasser vorzunehmen sein, bevor es in die Umwelt eingeleitet wird. Die Anwendung der Drittbehandlung, also die Entfernung von Stickstoff und Phosphor, müssen die EU-Länder in allen Anlagen ab 150.000 EW bis 2039 und bis 2045 in Anlagen ab 10.000 EW sicherstellen.

Auch werden die Mitgliedsstaaten verpflichtet, insbesondere in wasserarmen Gebieten, die Wiederverwendung von behandeltem Abwasser zu fördern. Dies soll in nationalen Wasserstrategien berücksichtigt werden.

Außerdem einigten sich der Rat und das Parlament darauf, verschiedene Parameter für die öffentliche Gesundheit, wie das SARS-CoV-2-Virus, Polioviren, Grippeviren und chemische Schadstoffe, auch sog. „Forever Chemicals“ oder die Antibiotikaresistenz genauer zu überwachen.

Zusätzlich, so der vereinbarte Text, spiele die kommunale Abwasserbehandlung eine wichtige Rolle bei der Verringerung der Treibhausgasemissionen und muss der EU helfen, ihr Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Die kommunalen Kläranlagen sollen für das Ziel der Energieneutralität jedes Jahr den Anteil der verwendeten erneuerbaren Energies schrittweise erhöhen müssen, um bis zum Jahr 2045 bei 100 Prozent zu liegen.

Nils Torvalds, der Berichterstatter zur Richtlinie, sagte, dass es sich bei der erzielten Einigung um einen Durchbruch für deutlich verbesserte Wasserwirtschafts- und Abwasserbehandlungsstandards in Europa handle, insbesondere mit den neuen Vorschriften zur Entfernung von Mikroverunreinigungen aus Arzneimitteln und Körperpflegeprodukten.

Die Vereinbarung muss durch das Parlament und den Rat noch förmlich verabschiedet werden, bevor sie in Kraft tritt. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen dann im Jahr 2026 der EU-Kommission nationale Umsetzungsprogramme übermitteln. Die Rechtsvorschriften der Kommunalabwasserrichtlinie sind eine der wichtigsten Vorhaben im Rahmen des EU-Aktionsplans zur Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden.

Marica Goncalves

Quellen: www.euwid-wasser.de ; www.umweltwirtschaft.com

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