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Nachhaltigkeitsberichterstattung 2 – Corporate Sustainability Reporting Directive

Seit 2017 gibt es für bestimmte Unternehmen eine Verpflichtung zur Veröffentlichung einer sogenannten nichtfinanziellen Erklärung. Die Verpflichtungen zur Offenlegung von nachhaltigkeitsbezogenen Daten soll aber nun durch neue gesetzliche Vorgaben sowohl inhaltlich als auch im Anwenderkreis ausgeweitet werden. Dazu wurde 2021 der CSRD-Entwurf der EU-Kommission vorgelegt, der die neuen Regelungen bereits ab 2024 umsetzen soll.

  1. Wie sieht der Status Quo aus?
  2. Der CSRD-Entwurf im Detail
  3. Welche Auswirkungen ergeben sich für kommunale Unternehmen?
  4. Welche Inhalte werden im Nachhaltigkeitsbericht gefordert?
  5. Fazit