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Der Endgegner – das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt

Als wenn der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie und die umfangreichen Vorgaben des Naturschutzrechts nicht schon genug wären, ist darüber hinaus auch das Bundeswasserstraßengesetz zu beachten. Welche Besonderheiten gilt es bei Bundeswasserstraßen zu beachten?