Das Bundesgesundheitsministerium hat kürzlich einen Referentenentwurf zur Änderung der Trinkwasserverordnung vorgelegt. Am 12.01.2021 ist die Trinkwasserrichtlinie (TW-RL) in Kraft getreten. Diese ist innerhalb von zwei Jahren in deutsches Recht umzusetzen. Im Referentenentwurf heißt es: „Zu den Neuerungen der TW-RL zählen neben einer Absenkung bereits existierender Parameterwerte sowie der Einführung gänzlich neuer Parameter unter anderem Vorgaben zur verpflichtenden Anwendung eines risikobasierten Ansatzes für sicheres Wasser. Neu sind zudem die umfassenden hygienischen Anforderungen an Materialien und Werkstoffe, die mit Wasser für den menschlichen Gebrauch in Berührung kommen, die verpflichtende Prüfung der Durchführbarkeit von Maßnahmen zum Austausch von aus Blei gefertigten Bestandteilen in bestehenden Trinkwasserinstallationen und erweiterte Informationspflichten für die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen gegenüber der Öffentlichkeit.“ Darüber hinaus sei bisherige Fassung der Trinkwasserverordnung aus rechtstechnischen Gründen überarbeitungsbedürftig.
Die Stellungnahmefrist zum Referentenentwurf endet am 19.08.2022, was mit Blick auf Sommerferien und Urlaubszeit eine sportliche Voraussetzung sein dürfte. Die Novellierung soll nach Information des DVGW e. V. voraussichtlich am 16.12.2022 im Bundesrat verabschiedet werden.