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Überflutungen – zur Einführung einer Pflicht zur Versicherung von Wohngebäuden gegen „weitere Naturgefahren“

Starkregen lässt sich am Ende nicht „managen“. Wenn sturzflutartige Regenfälle zu trotz aller Vorsorge zu erheblichen Schäden führen, dann stellt sich die Frage, wie dies finanziert werden kann. Die Justizministerkonferenz fasst dazu die Einführung einer Elementarschadenversicherung als Pflichtversicherung ins Auge. Das Gutachten dazu wird im Dezember vorliegen. Eine gewisse Solidarisierung der Schäden werden wir wohl brauchen, zumal die „Einschläge“ häufiger werden. Eine Finanzierung aus Steuermitteln lässt den Kreis der Zahlenden sehr weit erscheinen. Die Versicherungen mit Ihrer Expertise hier über die Grundstückseigentümer stark in den Fokus zu rücken, scheint mir richtig. Versicherungen sind Institutionen des Risikotransfers. Die Wohngebäude- und Hausratsversicherungen werden daher nicht mehr nur für Sturm und Hagelschäden, sondern eben auch für weitere Naturgefahren ausgelegt werden müssen. Der Teufel liegt dann – wie immer – im Detail.
Dr. Juliane Thimet

 

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