Sturzfluten

Kommunales Sturzflutenmanagement

Das Wasserhaushaltsgesetz sieht in § 54 Abs. 1 WHG eine Zuständigkeit der Abwasserentsorger vor für Niederschlagswasser, das von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließt. Eine kommunale Zuständigkeit für den Flächenwasserhaushalt gibt es dagegen nicht.

Im Begriff Sturzflutenmanagement ist aber genau beides gemeint: die Verbesserung des Landschaftswasserhaushalts und der Schutz der privaten Flächen.

Die Bundesländer gehen an das Thema Sturzflutenmanagement sehr unterschiedlich heran. Einige Bundesländer haben bereits sog. Gefahrenkarten veröffentlicht. Dies erfolgt nicht zuletzt, um auch die Bürger auf die Thematik aufmerksam zu machen und in die Pflicht zu nehmen.

Das bayerische Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz hat soeben einen Leitfaden zum Sturzflutenrisikomanagement herausgebracht. Besonders praxisrelevant erscheint knowH2O dieser aufgrund der Musterausschreibungsunterlagen.

Der Leitfaden – das sei den Interessierten mitgeteilt – ist sehr umfangreich und zum Teil auch sehr detailliert. Es werden viele Aspekte von verschiedenen Seiten beleuchtet – auch wenn am Ende nicht so richtig klar wird, wer nun welche Aufgaben hat. Dennoch stellen wir über knowH2O die Unterlagen gerne vollumfänglich zur Verfügung.

Dr. Juliane Thimet

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