Leitunswassergesund

BGH klärt: Leitungswasser darf als gesund bezeichnet werden!  

Wie detailliert und umfangreich darf ein Wasserversorgungsunternehmen seine Kundinnen und Kunden bzw. die Bürgerinnen und Bürger über die Wasserqualität öffentlich informieren?  

Das regelt derzeit § 21 TrinkwV. Wann man bei Gesundheitsaussagen nicht mehr von öffentlich-rechtlicher Information, sondern von Werbung ausgehen muss, war Gegenstand einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die im Jahr 2020 begann und nun vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ihr Ende fand. 

Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Verbands der Deutschen Mineralbrunnen e.V. (VDM) gegen das Urteil des OLG München vom 28.07.2022 mit Beschluss vom 17.05.2023, Az. I ZR 146/22, ohne nähere Begründung zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des OLG München rechtskräftig.  

Dieses Urteil hielt fest, dass Wasserversorger ihr Leitungswasser im Rahmen einer Kundeninformation als „gesund“ bezeichnen dürfen. 

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