Neuerungen im Düngerecht 

Das Düngerecht wird in drei wichtigen Punkten geändert und soll mehr Transparenz bringen. 

Zudem soll es die Grundlage für eine künftig nachhaltigere und ressourcenschonende Düngung schaffen. In diesem Zusammenhang soll die Stoffstrombilanz landwirtschaftlicher Betriebe besser nachvollziehbar werden. Diese bildet die Verwendung von Nährstoffen in landwirtschaftlichen Betrieben transparent und überprüfbar ab. Sie ist für die Betriebe ein Mittel, um ihre Nährstoffeffizienz zu überprüfen, z. B. bei der Düngung und beim Einsatz von Futtermitteln.  

Beim bundesweiten Düngemonitoring wird zudem überprüft, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind. Die Verwendung von Dünger in landwirtschaftlichen Betrieben soll sich anhand genauerer Betriebsdaten besser nachvollziehen und bewerten lassen. Dies soll als Grundlage dafür dienen, dass Betriebe, die zu viel düngen und damit das Wasser und das Klima gefährden, stärker zur Verantwortung gezogen werden können. Im Gegenzug sollen die Betriebe entlastet werden, die sich beim Natur- und Klimaschutz einbringen. Ebenso soll der Mehraufwand für die Betriebe verringert werden, indem einmal erhobene Daten besser bzw. mehrfach verwendet werden. 

Darüber hinaus soll mit der Einführung des geänderten Düngerechts gewährleistet werden, dass nur sichere und wirksame Düngemittel aus der EU auf den europäischen Markt gelangen. Dazu wird die EU-Düngeprodukteverordnung in nationales Recht umgesetzt. Eine so genannte Konformitätsbewertungsstelle wird EU-Düngeprodukte auf deren Übereinstimmung mit der EU-Düngeprodukteverordnung prüfen. Verstöße gegen die Einhaltung der Verordnung sollen mit Hilfe von Bußgeldvorschriften geahndet werden. 

Für Deutschland hat es ein Gutes: Unmittelbar nach der Verabschiedung des geänderten Düngegesetzes hat die EU-Kommission das Vertragsverletzungsverfahren wegen Nicht-Einhaltung der EU-Nitratrichtlinie gegen Deutschland eingestellt. Die drohenden Strafzahlungen sind nun vom Tisch. „Nach Jahren der Unsicherheit für Landwirtinnen und Landwirte machen wir die Düngeregeln nun endlich zukunftsfest, das findet auch Anerkennung in Brüssel,“ betonte Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özedmir anlässlich dieser Nachricht. 

Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates; das Gesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten. 

 

Quelle: 

Gewässer und Trinkwasser schützen | Bundesregierung 

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