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Einsicht in die bayerische Hinweiskarte „Oberflächenabfluss und Sturzfluten“

Das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Musteranschreiben an die Wasserwirtschaftsämter in Bayern verfasst, dem entsprechend derzeit alle Städte und Gemeinden angeschrieben werden. Darin geht es um den Zugang zu einer ganz Bayern erfassenden Hinweiskarte zum Oberflächenabfluss und zu Sturzfluten.

Die Einführung dieser Karte erfolgt zunächst über eine Gelegenheit für die Gemeinden, sich zum verwaltungsinternen Gebrauch ein Bild zu den Darstellungen zu verschaffen. Dies ist als eine Vorabbeteiligung zu verstehen. Damit erhalten die Gemeinden auch die Gelegenheit, zur Qualitätssicherung der Karte beizutragen.

Erst nach Ablauf dieser internen Probephase sollen die Inhalte allgemein zugänglich gemacht werden.

Die rund 200 Gemeinden, die das Sturzflutrisikomanagement – etwa über das Förderprgranm RZWas – als freiwillige Aufgabe bereits in Angriff genommen haben, erhalten über die von ihren beauftragten Büros erstellten Karten detailliertere Informationen als sie über die Hinweiskarten möglich sind.

Für alle anderen Städte und Gemeinden sollten die Hinweiskarten einen Blick wert sein. Der Einblick kann nur über das zuständige Wasserwirtschaftsamt gewährt werden.

Frau Dr. Thimet erklärt den Unterschied zwischen dieser Hinweiskarte und den konkreteren Sturzflutrisikomanagementplänen in diesem kurzen Podcast.

Außerdem finden Sie auf KnowH2O zwei Erklärvideos von ihr zu diesem Thema:

Die Zuständigkeiten der Gemeinden zum Thema Sturzfluten | knowH2O

Unterschied zwischen Gefahrenkarten und Sturzflutrisikokarten | knowH2O

Hören Sie hierzu auch den Beitrag des Bayerischen Rundfunks.

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