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Kommunales Förderprogramm des Bundes – Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz

Das Bundesumweltministerium (BMU) hat soeben die erste Förderrichtlinie für Kommunen im Rahmen des „Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz“ veröffentlicht. Mit dem Aktionsprogramm sorgt die Bundesregierung dafür, dass Ökosysteme wiederhergestellt und bewahrt werden, so dass sie aktiv zum Klimaschutz beitragen können.

Die Förderrichtlinie „Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten im ländlichen Raum“ soll insbesondere Kommunen beim Natürlichen Klimaschutz auf öffentlichen Flächen unterstützen. Dafür stehen in den kommenden Jahren bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Skizzeneinreichungen sind vom 1. August bis 30. September 2023 möglich.

Gefördert werden mit dem Förderprogramm investive Maßnahmen auf möglichst großen öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen. Dazu zählt zum Beispiel, Dörfer und Städte naturnah und biodiversitätsfördernd zu begrünen, an landwirtschaftlich genutzten Flächen Wegraine und Säume mit Hecken, Gehölzen und Alleen anzulegen sowie Fließ- und Stillgewässer zu renaturieren. Außerdem sollen natürlichen Bodenfunktionen durch die Entsieglung von Flächen wiederhergestellt werden. Insgesamt wird dadurch die Attraktivität für Kommunen und ländliche Räume gesteigert.

Weitere Informationen zu der Förderrichtlinie finden Sie unter „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – Ländliche Kommunen“

Dr. Juliane Thimet

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