Nrw Landeswasserstrategie

NRW gibt Startschuss für Landeswasserstrategie  

Eine nationale Wasserstrategie des Bundes gibt es bereits, nun soll eine Landeswasserstrategie, jedenfalls aus NRW, folgen. Bereits erste Eckpunkte hat der Umweltminister Krischer für die „NRW-Zukunftsstrategie Wasser“ skizziert. 

Wasserknappheit ist auch in NRW ein Problem und hat bereits für Streitigkeiten und Proteste gesorgt, denn die Ressource Wasser ist eines der höchsten Güter für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung. 

Hochwasserereignisse könnten durch den Klimawandel zur dauerhaften Bedrohung werden. Und immer mehr Menschen greifen auf das zusehends knapper werdende Wasser zu.  

„Die Bewahrung dieser Ressource und andererseits ihr Schutz im Kontext des Klimawandels und der verstärkt auftretenden Extreme wie Dürre, Wasserknappheit, Starkregen und Hochwasser, erfordert eine aktualisierte strategische Ausrichtung“, so der grüne Minister Krischer in seiner Ankündigung. Auslöser sei die Veröffentlichung der Nationalen Wasserstrategie gewesen.  

Allerdings soll sich die „NRW-Zukunftsstrategie Wasser“ mehr auf die spezifischen Verhältnisse in Nordrhein-Westfalen fokussieren. Wie zum Beispiel die hohe Industrie- und Siedlungsdichte, die Umgestaltung des Rheinischen Reviers oder die Hochwassersicherheit. 

Im Rahmen der Strategieerarbeitung soll seitens der Landesregierung die Genehmigungspraxis für Wasserentnahmen geprüft werden. Dabei könnte es in Wasser-Engpassregionen, wie in Ostwestfalen, zu besonderen Einschränkungen kommen. Die „Priorisierung von Wassernutzungen“, welche auch im Landeswassergesetz verankert ist, dürfte dabei eine wichtige Rolle spielen. Jedoch soll es nicht zu Einschränkungen oder einer Regulierung bei den erlaubnisfreien Wasserentnahmen kommen, weil diese nur einen geringen Anteil an den gesamten Entnahmemengen ausmachen.  

Auch fordern Umweltverbände, dass die Wasserentnahmeentgelte, welche einen sorgsameren Umgang mit Wasser bewirken sollen, gestärkt werden. Allerdings beabsichtigt Krischer aktuell insbesondere nicht den § 1 Abs. 2 Nr. 10 WasEG zu streichen. Dieser beinhaltet einen Entgeltbefreiungstatbestand für Wasserentnahmen zum Zwecke der Bewässerung landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzter Flächen.  

Erwartet wird von den mit Wasser befassten Interessenvertretern in NRW im Rahmen des Strategieprozesses eine Einbeziehung aller relevanten Gruppen sowie der Bedienung externer Unterstützer bei der Steuerung der Prozesse.  

Marica Goncalves 

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