EU Vorschriften

Neue EU-Vorschriften für Hygienestandards für mit Wasser in Berührung kommender Produkte und Materialien

Die Europäische Kommission hat, auf Grundlage des Art. 11 Abs. 2 RL 2020/2184 (Trinkwasserrichtlinie), kürzlich aktualisierte Mindesthygienestandards für Materialien und Produkte, die mit Trinkwasser in Kontakt kommen, angenommen. Diese Standards treten ab dem 31.Dezember 2026 in Kraft und gelten für Materialien und Produkte in neuen Anlagen sowie für Renovierungs- oder Reparaturarbeiten an bestehenden Anlagen. Hauptziel ist die Prävention des Mikroorganismenwachstums und die Reduzierung des Risikos schädlicher Stoffauswaschungen in Trinkwasser.  

Die neuen Standards beziehen sich auf Materialien und Produkte, die in neuen Anlagen für Wasserentnahme, -aufbereitung, -speicherung oder -verteilung verwendet werden, einschließlich Versorgungsrohre, Ventile, Pumpen, Wasserzähler und Armaturen. Die Umsetzung dieser Standards soll nicht nur die Sicherheit des Trinkwassers gewährleisten, sondern auch den Verwaltungsaufwand für Unternehmen, sowie für nationale Behörden reduzieren. 

Bisher existierte in der EU eine geringe Harmonisierung, wodurch Hersteller in jedem Mitgliedsstaat, in dem sie ihre Produkte verkaufen wollten, unterschiedliche Zulassungen einholen mussten. Die neuen Vorschriften sollen die zuvor durchgeführten Genehmigungsverfahren der nationalen Behörden vereinfachen.  

Materialien und Produkte, die den neuen EU-Normen entsprechen, erhalten eine EU-Konformitätserklärung sowie eine spezifische EU-Kennzeichnung. Dadurch wird festgelegt, dass das Produkt innerhalb der gesamten EU ohne Einschränkungen hinsichtlich möglicher Bedenken im Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit oder der Umwelt verkauft werden kann.  

Die Überarbeitung der Trinkwasserrichtlinie im Jahr 2020 und die Einführung neuer Vorschriften in der gesamten EU im Januar 2021 spielen hierbei eine entscheidende Rolle. Die aktualisierte Richtlinie, die im Rahmen des europäischen Grünen Deals eingeführt wurde, zielt darauf ab eine Null-Schadstoff-Umgebung für alle Europäerinnen und Europäer zu schaffen. Sie stellt sicher, dass ein sicherer Zugang zu Wasser gewährleistet wird und weltweit höchste Trinkwasserstandards eingehalten werden.  

Die neuen Vorschriften berücksichtigen auch die erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative „Right2Water“, die 1,6 Millionen Unterschriften sammelte, um den Zugang aller Europäerinnen und Europäer zu sauberem Trinkwasser zu verbessern. Bis zum 12. Januar 2023 mussten die Mitgliedsstaaten diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Nach Angaben der Kommission haben sechs Mitgliedsstaaten dies bisher noch nicht getan. 

Derzeit wird zudem an weiteren Methoden und Leitlinien gearbeitet, die in der Trinkwasserrichtlinie gefordert werden, darunter die Messung von Mikroplastik und per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) im Trinkwasser. 

Die Europäische Kommission hat drei delegierte Rechtsakte erlassen. Nun haben das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben. Andernfalls tritt der delegierte Rechtsakt in Kraft. Die Veröffentlichung aller sechs Rechtsakte wird voraussichtlich nach Ablauf dieser Frist im Amtsblatt erfolgen. 

Autorin: Marica Goncalves
Quelle:
www.euwid-wasser.de ; Pressemitteilung der Europäischen Kommission ; IHK Karlsruhe  

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