EU Mikroplastik

Europäische Kommission erlässt neue Maßnahmen zur Stärkung der Wasserresilienz der EU und zur Verbesserung der Wasserqualität und-quantität

Die Europäische Kommission hat zur Ergänzung sowohl der Richtlinie (EU) 2020/2184 (EU-Trinkwasserrichtlinie) als auch zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/741 über die Mindestanforderungen an die (landwirtschaftliche) Wasserwiederverwendung (Wasserwiederverwendungsverordnung) delegierte Rechtsakte erlassen.

Delegierte Rechtsakte sind Rechtsakte ohne Gesetzescharakter, welche der Änderung oder Ergänzung von nicht wesentlichen Vorschriften dienen. In den hier genannten geht es zum einen um die Messmethodik von Mikroplastik im Wasser und zum anderen um die technischen Elemente, welche bei der Ausarbeitung von Risikomanagementplänen bei der Wasserwiederverwendung zu prüfen und zu berücksichtigen sind.

Aber fangen wir von vorne an:

In der Europäischen Union geraten die Wasserressourcen immer mehr unter Druck, was nicht nur in vereinzelten Mitgliedstaaten zu Wasserknappheit führt. Eine geeignete Reaktion auf dieses Problem soll unter anderem eine umfassendere Wiederverwendung von behandeltem Abwasser sein. Eine solche Praxis kann die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern und Grundwasserkörpern begrenzen, durch weitergehende Qualitätsanforderungen auch eine höhere Wasserqualität fördern und damit insgesamt zu einem gesünderen Wasserkreislauf beitragen.

Mit Blick auf die Wasserwiederverwendungsverordnung hat die Europäische Kommission nun die erforderlichen technischen Spezifikationen für alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements, die innerhalb eines landwirtschaftlichen Wasserwiederverwendungssystems zu beachten sind, konkretisiert. Dazu gehören Prozesse zur Erzeugung, Lagerung und Verteilung des aufbereiteten Wassers als auch die Identifizierung möglicher Gefahren und Risiken im Zusammenhang mit der Wiederverwendung von Abwasser. Das soll zu „robusten“ Risikomanagementplänen von hoher Qualität und mit systematischem Ansatz beitragen. Ziel ist, dass die Verfasser und die an der Erstellung der Risikomanagementpläne Beteiligten alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements im Rahmen einer strukturierten und umfassenden Analyse des Wasserwiederverwendungssystems angemessen berücksichtigen können.

Die Trinkwasserrichtlinie soll dafür sorgen, dass es in der Europäischen Union einen sicheren Zugang zu Trinkwasser gibt. Kleine Kunststoffpartikel, auch als Mikroplastik bezeichnet und deren potenzielle Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit geben Anlass zur Sorge. Derzeit gibt es allerdings nur begrenzte schlüssige wissenschaftliche Erkenntnisse über die schädlichen Auswirkungen von Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit.

Auch die Vielfalt von Mikroplastik macht die Erkennung, Bestimmung und Quantifizierung sehr komplex, weshalb es wichtig sei, das Vorkommen von Mikroplastik in der gesamten Versorgungskette für Wasser für den menschlichen Gebrauch durch qualitätsgesicherte Methoden und harmonisierte Meldekriterien besser zu verstehen. Dafür wird im Anhang des delegierten Rechtsaktes der Kommission zur Ergänzung der Trinkwasserrichtlinie die Methodik zur Messung von Mikroplastik näher beschrieben. So sollen unter anderem Filterkaskaden verwendet und die Proben mittels Filtration gesammelt werden.

Marica Goncalves, Beate Kramer

Quellen: Bessere Wasserqualität, Mengenmanagement und nachhaltigere Nutzung der Meere – Europäische Kommission (europa.eu) ; Wasserqualität: Neue Methodik zur Messung von Mikroplastik im Trinkwasser und Nutzung von behandeltem Abwasser für die Bewässerung – Europäische Kommission (europa.eu)

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