Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeitsberichtserstattung

Die Berichtspflicht für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen wie Wasserversorger oder Abwasserentsorger soll nach den Vorstellungen der Europäischen Union erst gelten, wenn Unternehmen im Schnitt eines Geschäftsjahres

– mehr als 500 Mitarbeiter haben und

– sich die  Umsatzerlöse auf mehr als 40 Millionen Euro belaufen oder

– der Bilanzsumme bei mehr als 20 Millionen Euro liegt.

Kleine oder mittelgroße nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen also nach dem Willen der EU von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht betroffen sein. Durch allgemeine Verweise auf das Handelsrecht würden jedoch zumindest in Bayern auch Stadtwerke in Rechtsformen des Privatrechts oder Eigenbetriebe oder Kommunalunternehmen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

Jetzt braust ein Sturm, auf dass über die Bundesebene für Unternehmensformen des Privatrechts keine Überimplementierung in Deutschland erfolgt.

Für Bayern sollte dies – sicherheitshalber – über den Landesgesetzgeber erfolgen. Hierzu äußern sich der Bayerische Städtetag und der Bayerische Gemeindetag mit Rundschreiben von 8.7.2024. Sie raten allen betroffenen Unternehmen unterhalb der EU-Schwellenwerte, die weiteren Entwicklungen abzuwarten.

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