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Darfs auch etwas früher sein? Vorzeitiger Beginn und Duldung bei wasserrechtlichen Gestattungen

Aufgrund der langen Verfahrensdauer von wasserrechtlichen Gestattungen stellt sich sowohl bei neuen Vorhaben sowie bei der Fortführung bestehender Vorhaben die Frage: Darf man mit der Gewässerbenutzung bereits beginnen, wenn die wasserrechtliche Gestattung noch nicht erteilt wurde?