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Der Verwaltungsakt – Die Bekanntgabe

Um zügig für alle Beteiligten Rechtssicherheit durch Bestandskraft zu erlangen, muss der Bescheid nicht nur mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen sein, sondern auch dem Betroffenen ordnungsgemäß bekanntgegeben werden.  

Dies ist eine weitere, selbstständig zu prüfende wesentliche Voraussetzung für den Eintritt der Bestandskraft. Hier werden die Grundlagen der Bekanntgabe nach § 41 VwVfG Bd. besprochen.  

 Inhalt des Videos: 

  1.  Regelung und Begriff der Bekanntgabe 
  2.  Allgemeine Anforderungen an die Bekanntgabe 
  3.  Einzelne Formen der Bekanntgabe 
  4.  Wirkung der Bekanntgabe 
  5.  Fehlerhafte Bekanntgabe