In der behördlichen Praxis steht naturgemäß bei der Bescheiderstellung der Inhalt im Vordergrund. Jedoch sollte auch der Rahmen für die ordnungsgemäße Bescheiderstellung nicht zu kurz kommen. Um zügig für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu erlangen, muss der Bescheid innerhalb des gesetzlich bestimmten Rahmens, in der Regel gilt die Monatsfrist, bestandskräftig werden können.
Dazu bedarf es vor allem einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung.
Inhalte des Videos:
- Regelung der Rechtsbehelfsbelehrung
- Zweck der Rechtsbehelfsbelehrung
- Vier Mindestbestandteile des § 58 Abs. 1 VwGO
- Fehlerfolge
- Musterrechtsbehelfsbelehrung