Gesetzlich geregelte Leitungsrechte sind unentgeltlich und bedürfen als solche keines „Zutuns“ des Nutzungsberechtigten. Bei privatrechtlichen Gestattungsverträgen und auch im Grundbuch festgehaltenen Dienstbarkeiten ist dies genau umgekehrt.
In diesem Beitrag von Meike Lüninghöner erfahren Sie Genaueres über den Inhalt der Leitungsrechte und ihre jeweiligen Voraussetzungen wie auch die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Leitungsrechte.
- Gesetzliche Grundstücksnutzungsrechte nach N(D)AV bzw. AVB
- Beschränkt persönliche Dienstbarkeit
- Gestattungsvertrag
- Enteignung und Duldungsanordnung
- Fazit