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Leitungsrechte – Welche Leitungsrechte gibt es und warum kommt die Versorgungswirtschaft nicht ohne sie aus?

Die leitungsgebundene Ver- und Entsorgung ist ohne die Inanspruchnahme fremder Grundstücke nicht durchführbar. Alle Versorgungs- wie auch Entsorgungsleitungen liegen zumeist im öffentlichen Grund, teilweise aber auch in Privatgrundstücken oder sind darüber verlegt. Diese gehören überwiegend nicht dem Versorgungsunternehmen. Grundstücksnutzungsrechte – „Leitungsrechte“ sind unabdingbar. Erfahren Sie in diesem Video von Meike Lüninghöner warum die Versorgungswirtschaft nicht ohne Leitungsrechte auskommt und welche unterschiedlichen Leitungsrechte es gibt.

  1. Grundstücksnutzungsrechte bei Nutzung fremder Grundstücke unabdingbar
  2. Welche Leitungsrechte gibt es?  
  3. Gesetzliche Leitungsrechte
  4. Leitungsrechte aufgrund von Gestattungsverträgen 
  5. Dienstbarkeiten 
  6. Enteignung bzw. behördliche Anordnung  
  7. Fazit