Die leitungsgebundene Ver- und Entsorgung ist ohne die Inanspruchnahme fremder Grundstücke nicht durchführbar. Alle Versorgungs- wie auch Entsorgungsleitungen liegen zumeist im öffentlichen Grund, teilweise aber auch in Privatgrundstücken oder sind darüber verlegt. Diese gehören überwiegend nicht dem Versorgungsunternehmen. Grundstücksnutzungsrechte – „Leitungsrechte“ sind unabdingbar. Erfahren Sie in diesem Video von Meike Lüninghöner warum die Versorgungswirtschaft nicht ohne Leitungsrechte auskommt und welche unterschiedlichen Leitungsrechte es gibt.
- Grundstücksnutzungsrechte bei Nutzung fremder Grundstücke unabdingbar
- Welche Leitungsrechte gibt es?
- Gesetzliche Leitungsrechte
- Leitungsrechte aufgrund von Gestattungsverträgen
- Dienstbarkeiten
- Enteignung bzw. behördliche Anordnung
- Fazit