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Rechtliche Rahmenbedingungen der Klärschlammverwertung

In der Vergangenheit wurde kommunaler Klärschlamm typischerweise entweder bodenbezogen durch landwirtschaftliche Nutzung verwertet oder verbrannt. Die Verbrennung geschah entweder in Klärschlammmonoverbrennungsanlagen oder in Form der Mitverbrennung beispielsweise in Braun- oder Steinkohlekraftwerken oder Zementwerken. Jedoch ist der Rechtsrahmen für die Klärschlammverwertung zwischenzeitlich deutlich in Bewegung geraten. Was das für die Abwasserentsorgungsunternehmen als kommunale Klärschlammerzeuger bedeutet, ist eine Frage, die seit einigen Jahren die Abwasserwelt bewegt.

  1. Was hat die Klärschlammwelt in Bewegung versetzt?
  2. Klärschlamm – gefangen zwischen Abwasser und Abfall
  3. Wer ist für was zuständig?
  4. Wie sieht die Klärschlammentsorgung von morgen aus?
  5. Fazit