Interview mit Prof. Dr. Michael Reinhardt, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität Trier und seit 2006 Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht (IDEW) an der Universität Trier.
Das Wasserrecht hat im universitären Umfeld seinen Platz gefunden. Forschung und Lehre setzen sich mit spannenden Rechtsfragen auseinander. Allen voran trifft man hier immer auf das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht (IDEW) an der Universität Trier.
- Wie kam der frühe Weg in wasserrechtliche Themen?
- Was genau macht das IDEW und wer sind die Mitglieder?
- Haben Sie den Eindruck, dass sich die juristischen Sorgen und Nöte in der Wasserwirtschaft in den letzten Jahren oder Jahrzehnten stark verändert haben?
- Was sind aus Ihrer Sicht hierbei die zentralen rechtlichen Fragen, die es zu beantworten gilt?
- Konkurrenz um das Wasserdargebot – Wer darf wie viel Wasser entnehmen? Und wie lange?
- Grundwasser und Nitrat – Reicht der vorhandene Rechtsrahmen in Deutschland nicht aus oder scheitert Deutschland nur an der Umsetzung des vorhandenen Rechtsrahmens?
- Ist das Verursacherprinzip in Deutschland ausreichend umgesetzt?
- Wie beurteilen Sie den derzeitigen Umsetzungsstand der Wasserrahmenrichtlinie und was erwarten Sie?
- Welche Ableitungen sind aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahre 2021 zum Klimaschutzgesetz für die Wasserwirtschaft zu ziehen?
- Worin sehen Sie die größte Herausforderung für Ihre Tätigkeit?
- Was wäre wenn…?