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Eingetragene Genossenschaft Teil 1 – Rechtliche Einordnung, Errichtung und Mitgliedschaft

Die eingetragene Genossenschaft ist wie auch die GmbH oder die KG eine der Kommune grundsätzlich zur Verfügung stehende privatrechtliche Organisationsform. Ihre Besonderheit liegt darin, dass die von ihr erwirtschafteten Gewinne so weit wie möglich in Förderleistungen an ihre Mitglieder umgesetzt werden müssen. Der Fokus der Genossenschaft liegt also nicht auf der Gewinnerzielung als solcher, sondern auf der Förderung ihrer Mitglieder. Allein die Ausrichtung auf Gewinnerzielung wäre auch kommunalrechtlich unzulässig. In diesem Beitrag wird dargestellt, wie die eingetragene Genossenschaft rechtlich einzuordnen ist, wie sie errichtet wird und wie die Mitgliedschaft sowie die Beendigung dieser erfolgt.