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GmbH Teil 1 – Rechtliche Einordnung, Gründung und Auflösung, Organisation und Personal

Kommunen können sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben verschiedener Organisationsformen bedienen. Die Aufgabenerfüllung kann also grundsätzlich sowohl in öffentlich-rechtlichen als auch durch privatrechtliche Organisationsformen, wie der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz „GmbH“, vorgenommen werden.