Grundsätzlich gilt für Wasserversorger und Abwasserentsorger, dass jede Einrichtung ihren Aufwand – einschließlich aller Investitionen – selbst über Entgelte von den vorteilsziehenden Grundstückseigentümern refinanzieren muss. Dieses System der Finanzierung über die betroffene Solidargemeinschaft stößt jedoch an Grenzen. Daher hat sich ein außerordentlich komplexes Konvolut an Fördertöpfen herausgebildet.
Die Kommunalrichtlinie des Bundes zur Förderung von Klimaschutzprojekten trat in neuer Fassung zum 1.1.2022 in Kraft und gilt bis Ende 2027.Die Fördermöglichkeiten und -konditionen wurden dabei gegenüber der ursprünglichen Kommunalrichtlinie weiter verbessert.
- Wie steht es um das Förderwesen in Deutschland?
- Welche Projekte werden mit der Kommunalrichtlinie des Bundes gefördert?
- Hängt das mit den Klimaschutzzielen der Bundesregierung zusammen?
- Was versteht man unter Treibhausgasminderungspotentialen im förderrechtlichen Sinne?
- Was genau sind nun die Fördergegenstände ab 2022?