Der Anspruch eines Grundstückseigentümers, der durchsetzen möchte, dass eine Leitung auf seinem Grundstück vom Wasserversorger oder vom Abwasserentsorger entfernt wird, kann verjähren. Dieses Video erläutert die derzeit geltenden Verjährungsfristen. Es geht aber auch darauf ein, ob und wann der Grundstückseigentümer selbst Hand anlegen und eine Leitung entfernen darf.
- Wann verjährt ein Anspruch auf Beseitigung einer Leitung?
- In welchen Fällen beginnt die Verjährungsfrist bei Eigentumswechsel neu zu laufen?
- Gibt es trotz Verjährung ein Recht auf Entfernung von Leitungen durch den Grundstückseigentümer?