Beitrag teilen:

Legionellen in der Technischen Praxis Teil 2 „Probenahme“

Wie Sie aus dem ersten Teil unserer Reihe „Legionellen in der technischen Praxis“ noch wissen, unterliegen gemäß Trinkwasserverordnung die meisten Hauseigentümer einer Überprüfungspflicht auf Legionellen in der Trinkwasserinstallation. Mikrobiologische Untersuchungen können bei nicht fachgerechter Entnahme, besonders wenn sie auch noch auch noch an der falschen Stelle entnommen werden, sehr stark verfälschte Ergebnisse liefern. Um fachgerecht Untersuchungen durchführen zu können, sind dementsprechend geeignete Probenahmestellen vorab einzurichten und auch die Probenahme selbst unterliegt gewissen Richtlinien.