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Legionellen in der technischen Praxis Teil 3 – Maßnahmen im Neubaubereich 

In den ersten beiden Teilen der Reihe „Legionellen in der Technischen Praxis“ haben wir uns mit den Allgemeinen Rahmenbedingungen und der Probenahme auseinandergesetzt. Optimal wäre natürlich ein Befund ohne jede Auffälligkeit. In Anlage 3 Teil II der Trinkwasserverordnung findet sich ein technischer Maßnahmewert für Legionellen mit 100 koloniebildenden Einheiten pro 100 Milliliter. Bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes ist möglicherweise eine vermeidbare Gesundheitsgefährdung zu besorgen. Deshalb sind in diesem Falle weitere, unter Umständen sehr kostenintensive Maßnahmen durchzuführen. Der folgende Beitrag beschreibt präventive Maßnahmen im Neubaubereich um diese Problemstellung von vorn herein möglichst zu vermeiden.