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Erschließung – oder das Recht auf EINEN Anschluss

Der Eigentümer eines zur Bebauung anstehenden Grundstücks hat einen Anspruch auf EINEN Anschluss, nicht auf zwei oder mehrere. Was wie eine einfache Regel klingt, findet in der praktischen Arbeit zahlreiche Varianten, die jeweils als Erst- oder als Zweitanschluss eingeordnet werden wollen. Hier hilft dieses Video – nicht zuletzt – durch die Schaubilder zu den Grundkonstellationen weiter.

  1. Wie stellt man sich einen Anschluss pro Grundstück vor?
  2. Was passiert, wenn auf einem Grundstück zwei Gebäude stehen?
  3. Wie stellt man sich den Abschluss einer Sondervereinbarung vor?
  4. Ändert sich etwas in einer Hinterliegersituation?