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Beitragspflicht nach BayKAG – Dachgeschoss

Die öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung erheben zur Finanzierung ihrer Einrichtungen unter anderem Beiträge, z.B. Herstellungsbeiträge oder auch Verbesserungs- oder Erneuerungsbeiträge. Diese berechnen sich häufig in der Höhe nach der Grundstücksfläche und/oder der tatsächlichen Geschossfläche des jeweiligen beitragspflichtigen Grundstücks. Dieses Video befasst sich mit Letzterem, der beitragspflichtigen tatsächlichen oder vorhandenen Geschossfläche. Und hier im Speziellen mit der Bestimmung der beitragspflichtigen Geschossfläche in Dachgeschossen.

  1. Was ist ein Dachgeschoss?
  2. Wann ist ein Dachgeschoss beitragspflichtig?
  3. Welche Fläche wird zur Beitragsberechnung herangezogen?