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Beitragspflicht von Garagen und Carports nach dem BayKAG

Das Auto ist des Deutschen Heiligtum. Garagen und Carports sind folglich „täglich Brot“ eines jeden Beitragsrechtlers. Die „rote Linie“ für die Prüfung der Beitragspflicht von Garagen und Carports nach dem Maßstab der tatsächlichen Geschossfläche zu kennen und zu beherrschen, ist daher von großer Bedeutung.

  1. Zählen Garagen und Carports zur beitragspflichtigen Geschossfläche?
  2. Prüfungsreihenfolge
  3. Zusammenfassung