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Beitragspflicht nach BayKAG – Grundstücksfläche im Innenbereich

Wird ein Beitrag (auch) nach der Grundstücksfläche berechnet, so ist in der Regel der gesamte im Innenbereich belegene Grundstücksteil als beitragspflichtig zu betrachten. Da der Vorteil aus der öffentlichen Einrichtung aber nicht proportional mit der Größe des Grundstücks steigt, sondern vielmehr mit zunehmender Größe abnimmt, muss für übergroße Grundstücke eine Flächenbegrenzungsregelung vorgesehen werden.

  1. Wann liegt eine Grundstücksfläche im Innenbereich?
  2. Wann muss eine Flächenbegrenzung erfolgen?
  3. Wie kann eine Flächenbegrenzung erfolgen?
  4. Flexible Flächenbegrenzungsregelung
  5. Tiefenbegrenzungsregelung