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Beitragspflicht nach BayKAG – Festsetzungsverjährung

Ist die Festsetzungsverjährungsfrist abgelaufen, können Abgaben nicht mehr festgesetzt werden: „Klappe zu, Affe tot.“ Doch manchmal steckt doch noch etwas Leben drin…
  1. Wirkung der Festsetzungsverjährung
  2. Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist
  3. Dauer der Festsetzungsverjährungsfrist
  4. Ablauf der Festsetzungsverjährungsfrist