Ist die Festsetzungsverjährungsfrist abgelaufen, können Abgaben nicht mehr festgesetzt werden: „Klappe zu, Affe tot.“ Doch manchmal steckt doch noch etwas Leben drin…
- Wirkung der Festsetzungsverjährung
- Beginn der Festsetzungsverjährungsfrist
- Dauer der Festsetzungsverjährungsfrist
- Ablauf der Festsetzungsverjährungsfrist