Für die Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung, die von den Kommunen öffentlich-rechtlich organisiert und betrieben werden, geben die Kommunalabgabengesetze der jeweiligen Bundesländer den rechtlichen Rahmen für die Möglichkeiten der Finanzierung derselben vor. Dieser öffentlich-rechtliche Finanzierungsrahmen, d.h. das „Kommunalabgabenrecht der Wasserwirtschaft“, wird hier in einem Überblick dargestellt.
- Die Finanzierungsampel
- Beiträge
- Benutzungsgebühren
- Kostenerstattungen
- Verwaltungsgebühren
- Zusammenfassung