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Beitragspflicht nach BayKAG – Grundstücksfläche Bebauungsplan

Wird ein Beitrag (auch) nach der Grundstücksfläche berechnet, so ist in der Regel der gesamte im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans belegene Grundstücksteil als beitragspflichtig zu betrachten. Im Einzelfall können aber auch Beschränkungen der Bebaubarkeit vorliegen, die sich beitragsmindernd auswirken.

  • Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
  • Wann gilt ein Grundstücksteil als nicht bebaubar?