Die öffentlichen Einrichtungen der Wasserver- und Abwasserentsorgung erheben zur Finanzierung ihrer Einrichtungen unter anderem Beiträge, z.B. Herstellungsbeiträge oder auch Verbesserungs- oder Erneuerungsbeiträge. Diese berechnen sich in der Höhe für gewöhnlich nach der Grundstücksfläche und/oder der tatsächlichen oder zulässigen Geschossfläche des jeweiligen beitragspflichtigen Grundstücks. Dieses Video befasst sich mit dem erstgenannten Teil, der beitragspflichtigen Grundstücksfläche. Und hier im Speziellen mit der Bestimmung der beitragspflichtigen Grundstücksfläche für im Außenbereich belegene Grundstücke.
- Wann ist ein Grundstück im Außenbereich bebaubar?
- Wie wird die beitragspflichtige Grundstücksfläche bestimmt?
- Findet die Flächenbegrenzungsregelung Anwendung?