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Die beitragspflichtige Geschossfläche – Anschlussbedarf

Gebäude oder selbständige Gebäudeteile ohne Anschlussbedarf an die öffentlichen Einrichtungen der Wasserwirtschaft sind nicht beitragspflichtig. Grundstücke im Außenbereich sind sogar erst beitragspflichtig, wenn sich auf diesen ein anschlussbedürftiges Gebäude befindet. Der Anschlussbedarf ist daher ein zentraler Prüfungspunkt im Beitragsrecht. Die Kenntnis der wichtigsten Rechtsprechung hierzu ist folglich von großer Bedeutung für jeden Beitragsrechtler, wenn auch gerade diese immer wieder Überraschungen selbst für die Erfahrensten bereithält.